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Neuerungen Arbeitszeitgesetz (28. Februar 2008) |
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Ab 1. Jänner 2008 wurden die Kontrollen zu den zu führenden Arbeitszeitaufzeichnungen für Mitarbeiter verschärft und die Strafausmaße wesentlich erhöht. Bei fehlenden Aufzeichnungen oder Überschreitungen der erlaubten Höchstarbeitszeit ist mit Strafen bis zu 1.850.- je Dienstnehmer je Delikt zu rechnen! Wir bieten aus diesem Grund in TOUCHDENT einen neuen Programmmodul zur Erfassung und Kontrolle der Arbeitszeiten an. Die Auslieferung erfolgt ab Mai 2008. Entsprechende Informationen und eine Produktbeschreibung werden in Kürze an unsere Kunden versandt.
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